Riesenauswahl an Markenqualität. Betriebsrats gibt es bei eBay Effektive Hilfe durch die richtige Strategie. Kostenlose Broschür Muster für ein Schreiben, mit dem der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber Bedenken gegen eine beabsichtigte außerordentliche Kündigung äußert. Absender: Betriebsrat. Empfänger: Arbeitgeber. Stichworte: Fristlose Kündigung, Bedenken. Paragraphen: § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG. Anzeige: Betriebsrat für Aufsteiger: Das wichtigste Betriebsrat-Wissen
Bedenken äußern. Der Betriebsrat kann und sollte immer die Bedenken, die er zu einer Kündigung hat, auch äußern - natürlich schriftlich und innerhalb der Frist. Der Betriebsrat muss sich dabei immer im Klaren sein, dass er Interessenvertreter (des zu kündigenden Arbeitnehmers) und keine vorgelagerte Gerichtsinstanz ist Daher kann gemäß § 626 Abs. 2 S. 1 BGB eine außerordentliche Kündigung wegen Versäumnis der Zwei-Wochen-Frist nicht mehr ausgesprochen werden. Sollte die Geschäftsleitung trotzdem an der fristlosen Kündigung festhalten wollen, bitten wir um schriftliche Mitteilung der genauen Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben. Unabhängig vom vorliegenden Fristversäumnis reichen die dem Betriebsrat vorgetragenen Gründe für eine außerordentliche Kündigung in keinem Fall aus Äußerung von Bedenken. Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb der Äußerungsfrist schriftlich mitzuteilen. Entsprechendes gilt für Bedenken gegen eine außerordentliche Kündigung, die der Betriebsrat dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens bis Ablauf der Äußerungsfrist schriftlich mitzuteilen hat. Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme. Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, muss er die Bedenken unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen. Äußert er sich innerhalb dieser Wochenfrist nicht, gilt seine Zustimmung gemäß § 102 Abs. 2 BetrVG als erteilt Die Widerspruchsgründe des Betriebsrates sind in § 102 Abs. 3 BetrVG abschließend geregelt. Voraussetzung ist zunächst, dass es sich um eine ordentliche Kündigung handelt. Im Falle einer fristlosen außerordentlichen Kündigung kann der Betriebsrat nicht widersprechen, sondern höchstens Bedenken äußern
Die Fristen sind wichtig Zwei Fristen sind hinsichtlich der Betriebsratsanhörung besonders wichtig: bei der ordentliche Kündigung hat der Betriebsrat eine Woche Zeit für die Stellungnahme, bei der außerordentlichen drei Tage. Äußert sich der Betriebsrat innerhalb dieser Fristen nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt Äußert der Betriebsrat Bedenken gegenüber der Kündigung, so teilt er dem Arbeitgeber mit, dass er die Kündigung aus verschiedenen Gesichtspunkten für nicht gerechtfertigt hält oder zumindest Zweifel an der Rechtfertigung hat. Verbindliche Rechtsfolgen ergeben sich aus dieser Äußerung für den Arbeitgeber aber nicht Folgt für die fristlose Kündigung vom Betriebsrat keine Zustimmung, muss sich der Arbeitgeber an das zuständige Arbeitsgericht wenden. Dabei beantragt er die sogenannte Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats. Nach ausführlicher Prüfung erklärt das Arbeitsgericht die fristlose Kündigung in der Regel für rechtskräftig, sollte diese gerechtfertigt sein
Der Betriebsrat kann auf eine Kündigung wie folgt reagieren: Er kann Bedenken äußern (§ 102 BetrVG). Dies ist ein schwaches Mittel, da es keinerlei Rechtsfolgen hat. Allerdings können gut vorgebrachte und begründete Bedenken dem betroffenen Beschäftigten helfen. Ein deutlich stärkere Reaktionsmöglichkeit des Betriebsrat ist der ebenfalls in § 102 BetrVG vorgesehene Widerspruch. Ihm müssen detailliert die Sozialdaten des Arbeitnehmers sowie die Kündigungsgründe dargestellt werden. Falls der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken äußern möchten, hat er das unter Angabe der Gründe spätestens innerhalb einer Woche schriftlich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Andernfalls gilt die Zustimmung zur Kündigung als erteilt. Bei der außerordentlichen Kündigung gilt eine Frist von drei Tagen Die außerordentliche Kündigung dieser Funktionsträger der Betriebsverfassung bedarf der Zustimmung des Betriebsrats. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann sie das Arbeitsgericht auf Antrag des Arbeitgebers ersetzen, wenn die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist (§ 103 Abs. 1 u. 2 BetrVG). Äußert sich der Betriebsrat innerhalb der Erklärungsfrist von drei Tagen nicht, so gilt die Zustimmung als nicht erteilt Tipp: Ein Betriebsrat sollte immer innerhalb der Wochenfrist Bedenken gegen eine Kündigung äußern, um deutlich zu machen, auf welcher Seite der Betriebsrat steht. Ob die Bedenken eine Wirkung haben, entscheidet im Kündigungsschutzprozess das Gericht
Der Betriebsrat hat sodann das Recht, sich innerhalb gewisser Fristen zu der beabsichtigten Kündigung zu äußern. Die Äußerungsfrist des Betriebsrates beträgt bei ordentlichen Kündigungen eine Woche. Bei außerordentlichen Kündigungen muss er sich unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, äußern Äußert sich der Betriebsrat innerhalb von einer Woche nicht, gilt seine Zustimmung zu der Kündigung als erteilt. Aber selbst wenn der Betriebsrat widerspricht oder Bedenken äußert, kann die Kündigung wirksam werden. Der Arbeitgeber braucht die Zustimmung des Betriebsrats nämlich nicht. Für ihn ist nur wichtig, dass der Betriebsrat gehört wurde. Außerdem muss der Arbeitgeber die Frist. Bei der ordentlichen Kündigung beträgt die Frist eine Woche. Bei der außerordentlichen Kündigung muss der Betriebsrat seine Bedenken unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen gegenüber dem Arbeitgeber äußern. Trotz der geäußerten Bedenken kann der Arbeitgeber eine Kündigung aber dennoch aussprechen
Äußert sich der Betriebsrat innerhalb der Frist nicht (Schweigen), so gilt seine Zustimmung zur Kündigung nach § 102 Abs. 2 Satz 2 BetrVG als erteilt. TIPP für Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer kann auch dann Kündigungsschutzklage erheben, wenn der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt hat (1) 1Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. 2Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. 3Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. (2) 1Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. Kündigung: Bedenken des Betriebsrats sind kein Widerspruch Nach erfolgter Anhörung kann der Betriebsrat Ihnen seine Bedenken gegen die Kündigung mitteilen. Dies muss er schriftlich tun. Das Übergehen dieser Bedenken hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Wirksamkeit Ihrer Kündigung Der Betriebsrat äußert (nur) schriftlich Bedenken gegenüber der beabsichtigten Kündigung (mehr dazuhier) Bedenken des Betriebsrats muss der Arbeitgeber zwar zur Kenntnis nehmen, darf dann aber trotzdem die Kündigung rechtswirksam aussprechen! Also keine wirksame Besserstellung des Gekündigten! 3. Der Betriebsrat lässt die ihm nach § 102 Abs. 2 BetrVG zustehende Bearbeitungsfrist. Ist der Betriebsrat durch den Arbeitgeber ordnungsgemäß über eine geplante ordentliche Kündigung unterrichtet worden, so kann er dem Arbeitgeber gemäß § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG innerhalb einer Woche schriftlich und unter Angabe von Gründen Bedenken gegen die Kündigung mitteilen. Bei einer außerordentlichen Kündigung kann sich der Betriebsrat nur unverzüglich (ohne schuldhaftes.
Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer. Das Recht zur fristlosen Kündigung haben nach § 626 BGB auch Arbeitnehmer. Für die fristlose Eigenkündigung gilt allerdings auch die 2-Wochen-Frist sowie möglicherweise die Pflicht zur vorherigen Abmahnung. Auch dem Arbeitgeber muss die Chance gegeben werden, den Missstand zu beheben. Zudem sollten. Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt. Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, schriftlich mitzuteilen. Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den.
Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt. Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe. Seminare für alle Betriebsräte und Personalräte - erfolgreich im Betriebsrat. Kleine Gruppen, erfahrene ReferentInnen, praxisorientiertes Begleitmaterial, auch onlin Äußert der Betriebsrat in dieser Zeit weder Bedenken gegen Ihre ordentliche Kündigung noch legt er Widerspruch ein, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt. Bei der Berechnung der Ein-Wochen-Frist gelten die §§ 187, 193 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das heißt, der Tag, an dem der Betriebsrat die Informationen über Ihre beabsichtigte Kündigung erhält, zählt nicht mit. Die. Außerordentliche Kündigung eines Betriebsrats Die außerordentliche Kündigung eines Betriebsrats ist dagegen - wie bei jedem anderen Arbeitnehmern auch - zulässig, wenn wichtige Gründe vorliegen, die eine sofortige Kündigung erfordern ( § 626 BGB ), d.h. wenn dem Arbeitgeber jede weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist
Bedenken Sie: Die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Mitarbeitervertretung wird nicht nur vom betroffenen Mitarbeiter, sondern oftmals auch von 3. Seite - der Schlichtungsstelle, dem Arbeitsgericht, ggf. auch dem Integrationsamt oder der Bezirksregierung - als Indiz dafür gewertet, dass der Dienstgeber recht oder zumindest gute Karten hat. Um die Position des betroffenen. Der Betriebsrat muss sich bei einer ordentlichen, fristgerechten Kündigung innerhalb von 7 Tagen seit Zugang der Betriebsratsanhörung zu der Kündigung äußern (vgl. § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG) heißt fristlosen, Kündigung besteht keine Mög- lichkeit des Widerspruches. In solchen Fäl- len kann der Betriebsrat lediglich schriftlich Bedenken gegen die geplante Kündigung äu- ßern, und zwar nur innerhalb von drei Tagen. Die beiden Reaktionsmöglichkeiten bestehen grundsätzlich unabhängig davon, 0b der Ar- beitgeber eine betriebs-, personen- Oder verhal- tensbedingte Kündigung.
Betriebsratsanhörung Verfahrensfehler machen die Kündigung unwirksam . Das Gesetz schreibt in § 102 Abs. 2 BetrVG vor, dass der Betriebsrat bei einer Anhörung zur beabsichtigten ordentlichen Kündigung eine Woche Zeit hat, seine Bedenken dem Arbeitgeber mitzuteilen. Bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung verfügt er für seine Stellungnahme über drei Tage Zeit Mit diesem Musterschreiben informiert der Betriebsrat die Geschäftsleitung über Bedenken gegen eine außerordentliche Kündigung. Gratis-Download Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. So sagt es das Gesetz in § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG. Dies sollte unbedingt beachtet werden. Der § 102 BetrVG benennt für die Anhörung des Betriebsrats zwei unterschiedlich Fristen. Einmal die Wochenfrist bei der Anhörung zur ordentlichen Kündigung und einmal eine Frist von drei Tagen, wenn es um außerordentliche.
Widerspruch oder Bedenken muss der Betriebsrat dem Arbeitgeber schriftlich unter Angabe der Gründe mitteilen. Nach § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG innerhalb einer Woche. Geht es um eine außerordentliche Kündigung, müssen die Bedenken schriftlich und begründet innerhalb von drei Tagen geäußert werden. Satz 2 der Vorschrift legt fest, dass die. Kündigung im Arbeitsrecht (© doc rabe media / fotolia.com) Die fristlose Kündigung stellt dabei die härteste Kündigungsmaßnahme dar, denn sie beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Während bei der ordentlichen Kündigung zunächst noch die Kündigungsfrist abgewartet werden muss, bevor das Arbeitsverhältnis seinen endgültigen Schluss findet, der Arbeitnehmer somit Zeit. Betriebsratsanhörung vor Kündigung durch den Arbeitgeber Besteht im Betrieb des zu kündigenden Arbeitnehmers ein Betriebsrat, muss der Arbeitgeber diesen vor Ausspruch der Kündigung anhören (§ 102 BetrVG). Ähnliches gilt im öffentlichen Dienst. Dort muss der Personalrat vor Ausspruch der Kündigung beteiligt werden. Die Pflicht zu Anhörung des Betriebsrats besteht bei jeder Kündigung. Die Kündigung Renaldo B.'s ist vom Arbeitsgericht inzwischen abgewiesen worden, über die Auflösung des Betriebsrats wird noch verhandelt. Offensichtlich scheint, dass Betriebsrat und.
Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt. Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb von 3 Tagen schriftlich mitzuteilen. Die Kündigung kann erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens ausgesprochen werden. Der Kündigungsschutz. Außerordentliche Kündigung mit sogenannter Auslauffrist: Der Arbeitgeber verschiebt den Tag der Kündigung in die Zukunft. Sie ist also ab dem Tag wirksam, der im Kündigungsschreiben notiert ist. (Da diese Kündigungsform in der Praxis jedoch sehr selten ist, wird meist von einer fristlosen Kündigung gesprochen, wenn eine außerordentliche fristlose gemeint ist. Es gilt auch gleichermaßen für die ordentliche und die fristlose Kündigung. Es gilt bei einer Massenkündigung ebenso wie bei einer Änderungskündigung. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 102 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Das Wörtchen bevor ist dabei ernst zu nehmen. Die Anhörung des Betriebsrates muss also tatsächlich vor dem Ausspruch der Kündigung stattfinden.
Beförderungen. Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt. Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, schriftlich mitzuteilen. Der Betriebsrat soll. Rechtlich geregelt sind die Funktionen und alle weiteren Fakten rund um den Betriebsrat im Betriebsverfassungsgesetz ().Das BetrVG wiederum ist Teil des Arbeitsgesetzes ().Die Mitbestimmung bei Kündigungen wird im Wesentlichen in §102 geregelt. Allerdings findet auch §103 Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen Anwendung, wenn es um derartige Fälle geht Wenn sich der Betriebsrat zur Kündigung nicht äußert, kann die fristlose Kündigung dennoch rechtswirksam ausgesprochen werden, wenn das zuständige Arbeitsgericht die fehlende Zustimmung durch einen entsprechenden Beschluss ersetzt. Dies ist im § 15 Absatz 1 Satz 1 des KSchG sowie dem § 103 Absatz 2 des BetrVG geregelt. Eine Zustimmung ersetzt das zuständige Arbeitsgericht immer dann. Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt. [3] Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, schriftlich mitzuteilen. [4] Der Betriebsrat soll, soweit. 2 Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt. 3 Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, schriftlich mitzuteilen
Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung vom 25.05.2016 - 2 AZR 345/15 - entschieden, dass. Hat der Betriebsrat gegen eine Kündigung Bedenken, hat er diese dem Arbeitgeber bei Anhörung zu einer ordentlichen Kündigung schriftlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Woche mitzuteilen. Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Zustimmung als erteilt. Bei außerordentlichen Kündigungen beträgt die Frist drei Tage. Diese Fristen müssen vom Arbeitgeber vor. Bei einer ordentlichen Kündigung hat der Betriebsrat eine Woche Zeit, zur geplanten Kündigung Stellung zu beziehen, bei einer außerordentlichen Kündigung drei Tage (zum Fristlauf siehe 2). Vor Ablauf der vorgenannten Fristen darf die Kündigung durch den Arbeitgeber nur ausgesprochen werden, wenn der Betriebsrat sich eindeutig äußert, indem er der Kündigung entweder zustimmt, sie. Äußert sich der Betriebsrat, der durch den Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter vertreten wird, vor Ablauf der Anhörungsfrist nur zur fristlosen Kündigung (Zustimmung; abschließende Beratung), muss der Arbeitgeber mit dem Ausspruch der ordentlichen Kündigung weiter abwarten! Auf mündliche Äußerungen eines sonstigen Betriebsratsmitglieds sollte der Arbeitgeber nicht bauen Der Betriebsrat äußert sich nicht zur Kündigung. Am 13.02.2015 schreibt der Geschäftsführer der X GmbH dem Hausmeister am 13.02.2015 eine E-Mail mit folgendem Wortlaut: Betreff: Kündigung des Arbeitsverhältnisses Sehr geehrter Herr Hausmeister, hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweis
Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Hierzu hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden, dass ausländerfeindliche Äußerungen während der Arbeit sogar grundsätzlich einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 BGB darstellen. Somit wäre auch eine außerordentliche Kündigung möglich. Das Gericht sah in dem konkreten Fall, in dem. Zustimmung zur Kündigung; Äußerung von Bedenken; Widerspruch; Stillschweigen; Die Stellungnahme muss im Falle einer ordentlichen Kündigung innerhalb von sieben Tagen ab Zugang des Anhörungsschreibens bzw. im Falle einer außerordentlichen Kündigung innerhalb von drei Tagen abgegeben werden. Hört der Arbeitgeber bis zum Ablauf der Frist nichts vom Betriebsrat, gilt die Zustimmung als. § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG räumt dem Betriebsrat eine einwöchige Frist ein, in der er seine Bedenken mitteilen oder der Kündigung ausdrücklich widersprechen kann. Äußert er sich innerhalb der Frist nicht, gilt seine Zustimmung als erteilt (§ 102 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Hat er Bedenken gegen eine außerordentliche Kündigung, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber. Außerordentliche (fristlose) Kündigung. Bei einer außerordentlichen Kündigung kann der Betriebsrat gem. § 102 Abs. 2 S. 3 BetrVG lediglich Bedenken äußern und zwar innerhalb von drei Tagen. Diese Bedenken, welche ebenfalls schriftlich dem Arbeitgeber zuzustellen sind, führen nicht zum Weiterbeschäftigungsanspruch nach Abs. 5
Eine außerordentliche oder fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn ein entsprechender wichtiger Grund dafür vorliegt. Dieser Grund muss so schwerwiegend sein, dass es der Arbeitsvertragspartei nicht zuzumuten ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, auch nicht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (z.B. bei Betrug) Äußert der Betriebsrat sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Zustimmung zur Kündigung gemäß § 102 Abs. 2 S. 2 BetrVG als erteilt. Auf der anderen Seite hat der Betriebsrat - trotz Anhörungspflicht - nicht die Möglichkeit, eine Kündigung durch sein Votum zu verhindern. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, kann die Kündigung dennoch erfolgen, es ergeben sich lediglich. Äußert der Betriebsrat Bedenken, ist das für Betroffene einerseits ein Hinweis darauf, dass die Kündigung womöglich nicht rechtens ist. Widerspricht der Betriebsrat der Kündigung, hat das für Arbeitnehmer zudem Vorteile, wenn sie gegen ihre Entlassung klagen. Die verhaltensbedingte Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage anfechte Musterschreiben für Betriebsräte 1. Benennung eines Sachverständigen § 80 Abs.3 BetrVG 2. Bildung einer Einigungsstelle § 76 BetrVG 3. Kündigung einer Betriebsvereinbarung § 77 Abs.5 BetrVG 4. Einladung zur Betriebsratssitzung § 29 Abs.2 BetrVG 5. Abschluß einer Betriebsvereinbarung (freiwillig § 88 BetrVG) 6. Verstoß gegen § 89 BetrVG u. gegen § 712 RVO 7. Betriebsvereinbarung. Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen schriftlich mitzuteilen. Diese Bedenken führen nicht zu dem Weiterbeschäftigungsanspruch nach §102 Abs. 5 BetrVG. Dies könnte Sie auch interessieren
Äußert sich der Betriebsrat binnen dieser Frist nicht, kann die Kündigung ausgesprochen werden. Praxistipp: Wenn die Zeit recht knapp ist, können Sie versuchen Ihren Betriebsrat zu bitten, sich früher und abschließend zu äußern. Bei einer geplanten fristlosen Kündigung beträgt die Anhörungsfrist maximal drei Tage. Zugan Kündigung unter Mitwirkung des Betriebsrates . Soll einem Arbeitnehmer gekündigt werden, muss, damit die Kündigung letztlich rechtswirksam ist, der Betriebsrat gehört werden. Das gilt auch dann, wenn die Person, der gekündigt werden soll, offiziell noch keinen Kündigungsschutz genießt, weil sie weniger als 6 Monate dem Betrieb angehört Im Hinblick auf die mit 2 Wochen nicht gerade lang bemessene Frist zum Ausspruch der außerordentlichen Kündigung muss sich der Arbeitgeber mit der Betriebsratsanhörung beeilen, wenn er nicht riskieren will wegen einer verspäteten Anhörung des Betriebsrats die Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu verpassen oder gezwungen zu sein die außerordentliche Kündigung ohne vorherige.
Der Betriebsrat äußerte am 17.02.2011 Bedenken (Bl. 39 d.A.). Der ordentlichen Kündigung widersprach er am 21.02.2011. Ebenfalls mit Schreiben vom 15.02.2011 (Bl. 40 d.A.) hörte die Beklagte die gebildete Schwerbehindertenvertretung an. Diese äußerte gegen beide beabsichtigten Kündigungen mit Schreiben vom 17.02.2011 Bedenken (Bl. 41, 42 d.A.). Ebenfalls mit Schreiben vom 15.02.2011. Sollten Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, suchen Sie bitte so bald wie möglich Ihren Anwalt auf, da Sie innerhalb von 3 Wochen nach Zugang des Entlassungsschreibens eine Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht erheben müssen, wenn Sie sich gegen die fristlose Entlassung wehren wollen. Andernfalls wird die Entlassung wirksam und kann nicht mehr angegriffen werden Eine außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten, richten sich nach den für die Anhörung des Betriebsrates geltenden Grundsätzen (§ 102 BetrVG). Die Schwerbehindertenvertretung hat also Bedenken gegen eine ordentliche Kündigung innerhalb von einer Woche und Bedenken gegen eine außerordentliche Kündigung innerhalb von drei Tagen mitzuteilen. Die Kündigung des. Anhörung Betriebsrat - Eine Kündigung ist generell unwirksam, wenn es einen Betriebsrat gibt und der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung die Arbeitnehmervertretung nicht angehört hat. Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung, also auch der außerordentlichen, gehört werden (§ 102 BetrVG). Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, muss er sie unter Angabe. Grundsätzlich ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören; § 102 Abs. 1 Be-trVG bestimmt, dass eine Kündigung ohne die vorausgegangene Anhörung des Betriebsrats unwirksam ist. Diese Vorschrift gilt für alle Kündigungen und in jeder Situation. Selbst dann, wenn ein Arbeitnehmer als Brandstifter in der Firma auf frischer Tat ertappt wird und der Geschäftsführer ihm die fristlose.